Der geplante "Digitalpakt Schule" hat eine weitere Hürde genommen: Der Bundestag in der vergangenen Woche einer notwendigen Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Durch diese Änderung sollen Länder und Gemeinden mehr Geld für Bildung erhalten. Konkret bedeutet die Änderung, dass der Bund die Digitalisierung im Schulbereich finanziell unterstützen darf. Diese Möglichkeit gab es vorher nicht, da Bund lediglich finanzschwachen Gemeinden helfen durfte.
Für die digitale Ausstattung von Schulen plant der Bund insgesamt Investitionen i.H.v. fünf Milliarden Euro. 3,5 Milliarden Euro sollen noch in der aktuellen Legislaturperiode investiert werden.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestag-fuer-grundgesetz-aenderung-1007988
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